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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wichtiger Hinweis für den Betreiber – vor dem Livegang lesen: Dieser Text ist ein Entwurf und ausdrücklich keine Rechtsberatung. AGB für Werkverträge mit Verbrauchern sind fehleranfällig; unwirksame Klauseln können abgemahnt werden und im Streitfall zu Ihren Lasten ausgelegt werden. Lassen Sie den Text vor der Veröffentlichung von einem Rechtsanwalt oder über die Handwerkskammer Hannover prüfen. Besonders kritisch sind Abschnitt 4 (Widerrufsrecht) und die Einbeziehung der VOB/B in Abschnitt 6.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der DKS Evotherm UG (haftungsbeschränkt), Gutenbergstr. 8, 28844 Weyhe (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern über die Erbringung von Handwerksleistungen in den Bereichen Elektrotechnik, Sanitär, Heizungstechnik, Photovoltaik, Klimatechnik und Gebäudetechnik.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Verbindliche Angebote haben eine Bindungsfrist von 30 Tagen ab Ausstellungsdatum, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.
Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung zustande.
3. Leistungsumfang und Mitwirkung
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung. Leistungen, die dort nicht aufgeführt sind, werden gesondert vergütet.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Arbeitsstelle zum vereinbarten Termin zugänglich ist und Strom- sowie Wasseranschlüsse zur Verfügung stehen. Erforderliche Genehmigungen Dritter, insbesondere von Eigentümern, Verwaltungen oder Behörden, holt der Auftraggeber ein, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Zeigen sich während der Ausführung Umstände, die bei der Angebotserstellung nicht erkennbar waren, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich und stimmt das weitere Vorgehen ab.
4. Widerrufsrecht für Verbraucher
[BITTE VOM ANWALT ERGÄNZEN LASSEN] Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb der Geschäftsräume geschlossen werden – also insbesondere bei Vertragsunterzeichnung beim Kunden zu Hause – ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu (§§ 312b, 355 BGB). Eine fehlende oder fehlerhafte Widerrufsbelehrung kann dazu führen, dass der Auftraggeber den Vertrag noch nach zwölf Monaten widerruft. Hier gehören die vollständige Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular hin.
5. Termine
Termine sind verbindlich, wenn sie schriftlich als solche vereinbart wurden. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Lieferengpässe oder vom Auftraggeber zu vertretende Umstände verlängern die Ausführungsfrist angemessen.
6. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen. Bei Verträgen mit Verbrauchern werden Preise als Bruttopreise angegeben.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar.
Abschlagszahlungen gegenüber Unternehmern und öffentlichen Auftraggebern
Ist der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gilt ergänzend die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung. Abschlagszahlungen richten sich in diesem Fall nach § 16 Abs. 1 VOB/B. Der Auftragnehmer kann Abschlagszahlungen in möglichst kurzen Zeitabständen für nachgewiesene vertragsgemäße Leistungen verlangen.
Abschlagszahlungen gegenüber Verbrauchern
Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gilt das Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Der Auftragnehmer kann nach § 632a BGB Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der jeweils erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen verlangen. Wird ein Bauvertrag im Sinne des § 650a BGB geschlossen, gelten zusätzlich die §§ 650a ff. BGB.
Die konkreten Zahlungsziele und Abschlagszahlungen werden im jeweiligen Angebot ausgewiesen.
Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
7. Abnahme
Nach Fertigstellung nimmt der Auftraggeber die Leistung ab. Die Abnahme wird auf Verlangen schriftlich dokumentiert. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
8. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Die Verjährungsfrist für Mängel an Bauwerken beträgt fünf Jahre, bei sonstigen Werkleistungen zwei Jahre ab Abnahme.
Bei Mängeln hat der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die dafür erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben.
Von der Gewährleistung ausgenommen sind Schäden durch unsachgemäße Behandlung, natürliche Abnutzung oder Eingriffe Dritter.
9. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Eine Berufshaftpflichtversicherung besteht; Angaben dazu finden Sie im Impressum.
10. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit sie nicht wesentlicher Bestandteil des Gebäudes geworden sind.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: [DATUM EINSETZEN]
